Eine Buchhaltung auf aktuellem Stand ist die Basis für Ihren Unternehmenserfolg. Wir buchen Ihre laufenden Geschäftsvorfälle und erstellen die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung zuverlässig und termingerecht. Eine klug organisierte Buchhaltung ist ein wichtiges Instrument in der Unternehmens Steuerung. Die Buchhaltung liefert wichtige Kennziffern zur Liquidität, zu Kosten, Gewinn, unterstützt das Mahnwesen im Unternehmen und vieles mehr.

Digitale Buchhaltung

Dem Prozess der zunehmenden Digitalisierung von Wirtschaftsprozessen und der immer stärkeren Vernetzung von Unternehmen und Dienstleistern kann sich auch der Steuerberater nicht entziehen. Immer mehr Mandanten schätzen die Vorzüge der digitalen Buchhaltung.

Der Belegaustausch zwischen Mandant und Steuerberater erfolgt digital. Vorhandene Belege und Dokumente auf Papier scannt das Unternehmen ein und schickt Sie zusammen mit den anderen elektronischen Rechnungsbelegen, beispielsweise über das Internet, an seine Steuerkanzlei. Die Buchungen erfolgen zeitnah. Die aktuelle Buchhaltung steht Ihnen jederzeit online zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie das Mahnwesen verbessern, weil Sie einfach und unkompliziert die offenen Rechnungen und Verbindlichkeiten abrufen können. Unsere Steuerkanzlei hilft Ihnen bei der Implementierung der Offenen-Posten-Buchhaltung.

Die Vorteile der digitalen Buchhaltung gegenüber der konventionellen Buchhaltung liegen auf der Hand: Kein Pendelordner muss aufwendig vom Unternehmen in das Steuerbüro gebracht werden. Alle Belege und Dokumente bleiben im Unternehmen. Der Zeitaufwand für das Vorsortieren der Belege entfällt.

Im Zuge der hohen Anforderung an eine ordnungsgemäße Geschäftsführung (GoBD) und Datenschutz ist die revisionssichere Aufbewahrung der digitalen Belege im Mandantenarchiv eine große Arbeitserleichterung, vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Der Steuerberater Rocco Müller berät und hilft Unternehmen in der Region Zwickau, Stollberg/ Erzgeb. , Oberlungwitz, Hohenstein-Ernstthal bei der Umstellung auf die digitale Buchhaltung.

Lohnbuchhaltung

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist sehr komplex und zeitaufwendig. Die Lohnbuchhaltung ist regelmäßig von Gesetzesänderungen und neuen Vorschriften betroffen, dass die Auslagerung dieser sensiblen Aufgabe an ein Steuerbüro Nerven und Geldbeutel schont. Unsere geschulten Mitarbeiter in der Steuerkanzlei erstellen gewissenhaft und pünktlich die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihr Unternehmen. Im Zuge der digitalen Buchhaltung wird der Informationsaustausch zwischen Kanzlei und Unternehmen erheblich erleichtert, weil Sie eine gemeinsame Plattform verwenden. Die notwendigen Daten wie Mitarbeiterdaten, Angaben zu Urlaub, Krankheit, Überstunden, Arbeitszeit u.a. können jederzeit einfach aktualisiert werden, so dass die Kanzlei auf jederzeit aktuelle Informationen zugreifen kann. Kurzum – unser Steuerbüro führt für Sie die digitale Personalakte. In Sachen Datenschutz vertrauen wir auf das technische Know-How der DATEV. Für maximale Sicherheit sorgen individuelle Authentifizierungsverfahren.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss informiert über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und ist die Grundlage der Besteuerung des Unternehmens und der Gewinnverteilung an Anteilseigner. Banken und Gläubiger ziehen den Jahresabschluss zu Rate, wenn es um Kreditvergabe oder Kreditverlängerung geht. Was ist der Jahresabschluss? Er ist der rechnerische Abschluss eines Geschäftsjahres, alle Konten werden abgeschlossen, alle Einnahmen und Ausgaben übersichtlich dargestellt. Der Jahresabschluss besteht für bilanzierende Unternehmen üblicherweise aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), der gegebenenfalls um einen Anhang erweitert wird. Selbstverständlich übernimmt der Steuerberater die Erstellung und die elektronische Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung.

Es sollte schon vor dem Jahresende die Bilanzpolitik für den Jahresabschluss festgelegt werden, um die vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten in diesem Sinne einzusetzen. Was strebt die Unternehmensleitung an:

  • eine möglichst geringe Gewinn-Ausweisung, um die Steuerbelastung niedrig zu halten oder um eine geringere Gewinnausschüttung zu erreichen oder
  • eine möglichst hohe Gewinn-Ausweisung, um wirtschaftliche Stärke zu zeigen, die Kreditwürdigkeit hervorzuheben oder die Attraktivität bei Firmenkooperationen und –zusammenschlüssen zu erhöhen.

Kleinunternehmen und Freiberufler dürfen auch die einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als Jahresabschluss wählen.

Gern berate ich Sie als Steuerberater zu den Vor- und Nachteilen der Möglichkeiten zur Jahresabschlusserstellung und zu den möglichen Strategien in der Bilanzpolitik zur Gestaltung des Jahresabschlusses für bilanzierende Unternehmen.

Unser Leistungsangebot zur Buchhaltung und Lohnbuchhaltung

  • umfassende Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Erstellung der Buchhaltung mit Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung
  • Umsatzsteuervoranmeldung
  • Erstellung der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA)
  • laufende Buchhaltung
  • Kostenrechnung
  • Anlagenbuchführung
  • Erstellung des Jahresabschlusses nach Handels- und Steuerrecht
  • Auswertung verschiedener Bilanz- und GuV-Kennzahlen